Patchwork in Unternehmerfamilien – Selbstverständnis und Vermögensschutz
Heft 16 der Schriftenreihe des Instituts
Auch in Unternehmerfamilien ist die lebenslange Ehe nicht mehr selbstverständlich. Was aus Zweit- und Drittehen oder nichtehelichen Lebenspartnerschaften und ihren Kindern resultiert, wird neudeutsch als Patchwork bezeichnet. Für Unternehmerfamilien hat diese Tatsache beträchtliche Folgen, erstens für ihr Selbstverständnis und zweitens für den Schutz des Familienvermögens und den Regelungsbedarf in rechtlicher Hinsicht. Zugleich sind Familienstrategie und Rechtsberatung gefordert, Lösungen anzubieten.
Leseprobe
Es ist durchaus nicht so, dass ungeordnete Familienverhältnisse ein typisches Zeichen neuerer Zeiten sind. Es gab sie schon immer – auch und gerade dort, wo Abstammung und Vermögen traditionell eine herausgehobene Rolle spielten: in adeligen Familien, angefangen mit nicht standesgemäßen Ehen über Mätressen bis hin zu illegitimen Sprösslingen. Als besonders emsige Patchwork-Väter dürfen August der Starke mit angeblich – und wohl kräftig übertriebenen – 354 unehelichen Kindern und der Württemberger Herzog Carl Eugen gelten, der immerhin 77 natürliche Söhne anerkannte.
In adeligen Familien wurden denn auch schon früh Versuche unternommen, die Frage der Familienzugehörigkeit in den Griff zu bekommen, waren doch in einer ständischen Gesellschaft mindestens Privilegien und Lebenschancen mit ihr verbunden. Eine aufschlussreiche Lektüre bieten in diesem Zusammenhang die Statuten von Adelsfamilien, die ihre Mitglieder zu diesem Zweck einem strengen Reglement zu unterwerfen suchten, etwa das Bayerische Königliche Familien-Statut von 1819, mit dem die Wittelsbacher klare Verhältnisse zu schaffen wünschten, wer zu ihnen gehört und wer nicht. Solche Statuten sind, das sei nebenbei erwähnt, ein Beispiel für die zunehmende Verrechtlichung menschlicher Beziehungen, von denen sich das Herrschergeschlecht nicht ausnahm oder nicht ausnehmen konnte. Davon abgesehen boten sie immerhin einen Fortschritt gegenüber der Willkür freihändiger Entscheidungen; sie machen aber auch deutlich, wie außerordentlich kompliziert die Verhältnisse werden, wenn die Ehe nicht der Standard der Verbindung zwischen zwei Menschen ist – das ist der maßgebliche Grund, weshalb die Familienmitglieder in eben diese Form gezwungen werden sollten: die Ehe machte Rechtsfolgen kalkulierbar. Der bayerische König hatte weiland allerdings eine Stellung inne, die es ihm erlaubte, das Statut auch tatsächlich durchzusetzen – gegen seinen Willen ging nichts. So lautete beispielsweise eine Vorschrift: „Kein bayerischer Prinz und keine bayerische Prinzessin darf eine eheliche Verbindung eingehen, ohne dazu vorher die Einwilligung des Königs erhalten zu haben.“ Diese Vorschrift ist nun wirklich tempi passati, die Zeit der Autokraten ist vorbei, aber näher an unserer Zeit ist eine andere, die sich mit nicht standesgemäßen Ehen beschäftigt – auch Prinzen und Prinzessinnen heirateten gelegentlich unter ihrem Stand: „Die aus einer solchen Ehe erzeugten Kinder, oder die zurückgebliebene Witwe, haben nur eine Alimentation aus dem eigenen Vermögen des Vaters oder Ehegemahls zu fordern.“ Man sieht: Schon damals wurde zwischen dem Familienvermögen und dem einzelner Familienmitglieder sorgfältig unterschieden – ein Standard, der sich in zahlreichen Erbverträgen und Testamenten unserer Tage wiederfindet.
So geht es in diesem Königlichen Familien-Statut über eine erstaunliche Anzahl von Seiten fort und vermittelt dem Leser eine Vorstellung davon, wie komplex die Umstände schon damals waren und eine Ahnung, wie viel komplexer sie mittlerweile durch die verbindliche Geltung der Grundrechte und die Universalisierung des Rechts geworden sind. Die rechtliche Lage hat sich von Grund auf geändert, der Stärkung der Individualrechte entspricht die abnehmende Chance, in Unternehmerfamilien bindende Regelungen gegen den Willen ihrer Mitglieder durchzusetzen. Kein Familienpatriarch kommt heute noch gegen die Partnerwünsche der Kinder an, eheliche und nichteheliche Kinder sind einander gleichgestellt, es gibt gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und je nachdem, in welchem Rechtskreis ein unverheiratetes Paar lebt, können Vermögenszuwächse in einer längeren Beziehung durchaus rechtliche Ansprüche begründen.
Festzuhalten bleibt außerdem: Strukturell ist die Situation in heutigen Unternehmerfamilien nicht so sehr verschieden von der des Adels in früheren Zeiten. Das betrifft das Selbstverständnis und Selbstbewusstsein der Familie, vor allem aber das Unternehmen und Familienvermögen, nicht zuletzt auch den Willen, eine Dynastie zu bilden. Da die Familienstrategie Unternehmerfamilien gerade dabei helfen und die Kontinuität wahren will, liegt es auf der Hand, dass sie sich mit dem Thema Patchwork-Familie auseinandersetzen muss.
Die Familie des Familienunternehmens
Was also ist die Unternehmerfamilie, die die Familienstrategie im Namen trägt, was ist ihr Gegenstand – ein enger Begriff, der sich an der bürgerlichen Ehe orientiert oder ein weiter, der sie als ein offenes System begreift?
Wichtig ist zunächst, zwischen Familie und Unternehmerfamilie zu differenzieren. Dass sie nicht identisch sind, machen die Konsequenzen einer Thronfolgeregelung im Familienunternehmen klar, bei der eines der Kinder die Beteiligungs- und Führungsnachfolge antritt, während die übrigen Erben anderweitig abgefunden werden: Wer nicht mehr beteiligt ist, gehört zwar weiter zur Familie, jedoch nicht mehr zur Unternehmerfamilie. Es setzt ein Differenzierungsprozess ein – die Teilnahme an Familienfeiern, an Geburtstagen und Weihnachtsfesten wird fortbestehen, nicht aber an Gesellschafterversammlungen oder beispielsweise dem Familientag. Die Veranstaltungen der Unternehmerfamilie richten sich an einen begrenzten Kreis. Die verschiedenen Möglichkeiten der Begegnung in beiden Verbänden, die im Rahmen einer Familiencharta institutionalisiert werden können, werden uns später noch beschäftigen.
Zweitens kommt es darauf an, was für die Zugehörigkeit zur Unternehmerfamilie entscheidend ist. Hier spielen zwei Kriterien eine Rolle: ein eindeutiges und ein weniger eindeutiges. Das eindeutige Kriterium ist das in der Regel blutsverwandtschaftlich begründete Eigentum oder potentielles Eigentum am Unternehmen – gemeint sind der Unternehmer und seine Erben. Das weniger eindeutige ist die persönliche Verbindung nicht Blutsverwandter mit einem aktuellen oder künftigen Eigentümer – im traditionellen Verständnis sind das die Schwiegerkinder, im Licht der Pluralisierung der Lebensformen eventuell auch ihre Lebenspartner. Hinzu kommen die gemeinsamen Kinder – obligatorisch, wenn sie aus einer Ehe hervorgehen, fakultativ im anderen Fall.
Bei dem zweiten Kriterium gehen bereits die Meinungen hinsichtlich der Schwiegerkinder beträchtlich auseinander – und das betrifft durchaus nicht nur die Senioren. Viele Unternehmerfamilien integrieren schon Schwiegertöchter und -söhne nicht, manche grenzen sie sogar gezielt aus: „Mit meinen Schwestern verstehe ich mich noch, aber meine Schwäger? Das ist eine ganz andere Welt“, ist eine gar nicht so selten zu hörende Äußerung. Hier dient die Familienidentität der Abgrenzung: Wir sind wir, und ihr seid anders. Dieses Ideal solcher Unternehmerfamilien ist ein durch ehelich legalisierte Blutsverwandtschaft verschworener Clan. Der Wunsch zu ordnen und sich abzugrenzen, ist allen menschlichen Verbänden eigen; ihm dienen sehr wirksame Einschließungs- und Ausschließungsmechanismen. Die Folgen können durchaus paradox sein: Selbst wenn ein Angeheirateter im Unternehmen eine führende Position in der Geschäftsführung oder einem Aufsichtsgremium einnimmt, ist er vor Ausgrenzung nicht sicher. Gerade auf die Ein- und Ausschlussmechanismen aber kommt es entscheidend an: sie sind der Schlüssel, ob das System Unternehmerfamilie mit Patchwork-Konstellationen fertig werden kann. Sie können rigoros oder durchlässig, starr oder flexibel, ungefragt fortgeltende Tradition oder disponibel sein.
Immerhin ist bei der Frage der Zugehörigkeit zur Unternehmerfamilie die Bandbreite zwischen Integration und Ausgrenzung großzügig bemessen; bei der Entwicklung einer Familienstrategie ist dieses Thema jederzeit für Überraschungen gut. Die Trennlinie zwischen flexiblen und starren Mustern verläuft – anders als vielleicht zu erwarten – weniger zwischen konservativ und liberal oder weltoffen und provinziell, als vielmehr zwischen starker und schwacher Familienidentität. Cum grano salis gilt: Wo sie stark ist, wachsen die Chancen einer Anpassung an die gesellschaftliche Realität, wo sie schwächer ist, sind sie geringer. Dominiert die Ausgrenzung, ist sie in erster Linie durch das Familienvermögen – Stichwort: Asset Protection – motiviert. Sein Schutz kann zur Errichtung wahrer Trutzburgen um die Frage der Zugehörigkeit führen und erzeugt eine Kompromisslosigkeit, die kaum den Ehepartnern und noch viel weniger Patchwork-Situationen gerecht werden.